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Recht

Die rechtlichen Grundlagen der Mietkaution

Von Ulf Mayer Aktualisiert am 26. August 2026

Die Mietkaution ist in § 551 BGB geregelt, und die Norm ist zugunsten des Mieters zwingend: Abweichende Vereinbarungen zu seinem Nachteil sind unwirksam — auch dann, wenn er ihnen im Mietvertrag ausdrücklich zugestimmt hat.

Die drei harten Grenzen

Erstens die Höhe: maximal drei Nettokaltmieten ohne Betriebskosten. Zweitens die Ratenzahlung: Der Mieter darf in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Mietbeginn. Drittens die getrennte Anlage zu marktüblichen Zinsen.

Warum die Trennung mehr ist als eine Formalie

Die Pflicht zur getrennten Anlage ist der Insolvenzschutz des Mieters. Liegt die Kaution korrekt getrennt, fällt sie nicht in die Insolvenzmasse des Vermieters. Vermischt er sie mit seinem Vermögen, wird die Rückforderung im Insolvenzfall zur einfachen Forderung unter vielen.

Ulf Mayer — Herausgeber und Redaktion

Betreibt seit 2010 unabhängige Informationsportale rund um die Mietkaution und wertet dafür laufend Bankkonditionen, Anbieterbedingungen und BGH-Rechtsprechung aus.

Veröffentlicht am 26. August 2026.

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