Unabhängig — kein Anbieter besitzt Anteile an diesem Portal Wie wir uns finanzieren Redaktionelle Richtlinien
mietkautionssparbuch.com
Für Vermieter

Mietkautionen korrekt anlegen und verwalten

Von Ulf Mayer Aktualisiert am 26. August 2026

Für Vermieter ist die Kaution vor allem eine Verwaltungsaufgabe mit Haftungsrisiko. Die gesetzlichen Pflichten sind eindeutig, die praktische Umsetzung wird ab einer Handvoll Einheiten schnell unübersichtlich.

Die Kernpflicht: Trennung vom eigenen Vermögen

Die Kaution muss getrennt vom Vermietervermögen angelegt werden. Ein Sammelkonto für mehrere Mietverhältnisse ist zulässig, wenn es als offenes Treuhandkonto geführt wird und die Zuordnung je Mieter jederzeit nachvollziehbar bleibt. Ein normales Geschäfts- oder Privatkonto genügt dafür nicht.

Was bei der Abrechnung zählt

Am Ende des Mietverhältnisses schuldet der Vermieter eine nachvollziehbare Abrechnung: Kautionssumme, aufgelaufene Zinsen, jede Position, die einbehalten wird, mit Beleg. Eine pauschale Kürzung ohne Aufstellung ist regelmäßig angreifbar.

Ulf Mayer — Herausgeber und Redaktion

Betreibt seit 2010 unabhängige Informationsportale rund um die Mietkaution und wertet dafür laufend Bankkonditionen, Anbieterbedingungen und BGH-Rechtsprechung aus.

Veröffentlicht am 26. August 2026.

Weiter im Thema Für Vermieter