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Auflösung & Rückzahlung

Mietkautionskonto auflösen und die Kaution zurückbekommen

Von Ulf Mayer Aktualisiert am 26. August 2026

Der Auszug ist erledigt, die Wohnung übergeben — und dann passiert erst einmal nichts. Die Rückzahlung der Kaution ist der häufigste Streitpunkt im gesamten Mietverhältnis, und meistens geht es um zwei Fragen: Wann muss gezahlt werden, und was darf einbehalten werden.

Die Frist ist keine feste Zahl

Ein gesetzliches Datum gibt es nicht. Der Vermieter hat eine angemessene Prüffrist, die sich in der Rechtsprechung meist auf drei bis sechs Monate eingependelt hat. Ein Teileinbehalt für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung kann darüber hinaus zulässig sein — aber nur in der Höhe, die dafür realistisch nötig ist.

Was abgezogen werden darf — und was nicht

Zulässig sind offene Mieten, berechtigte Nebenkostennachzahlungen und Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen. Nicht zulässig sind Kosten für gewöhnlichen Verschleiß. Bei Schäden ist zudem der Zeitwert anzusetzen, nicht der Neupreis.

Ulf Mayer — Herausgeber und Redaktion

Betreibt seit 2010 unabhängige Informationsportale rund um die Mietkaution und wertet dafür laufend Bankkonditionen, Anbieterbedingungen und BGH-Rechtsprechung aus.

Veröffentlicht am 26. August 2026.

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