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Mietkautionssparbuch

Das Mietkautionssparbuch — verpfändet, getrennt, verzinst

Von Ulf Mayer Aktualisiert am 26. August 2026

Das Mietkautionssparbuch ist die älteste und noch immer verbreitetste Form der Mietsicherheit: Der Mieter eröffnet ein Sparkonto auf den eigenen Namen, zahlt die Kaution ein und verpfändet das Guthaben an den Vermieter. Das Geld bleibt damit Vermögen des Mieters — der Vermieter erhält lediglich ein Zugriffsrecht für den Sicherungsfall.

Warum die Verpfändung der entscheidende Schritt ist

Ohne Verpfändungserklärung ist ein Sparbuch keine Mietsicherheit, sondern nur ein Sparkonto. Erst die Verpfändung gibt dem Vermieter die Rechtsposition, auf die er sich im Streitfall berufen kann — und erst sie schützt den Mieter davor, dass die Kaution im Vermögen des Vermieters aufgeht.

Die drei Pflichten aus § 551 BGB

Für jede Form der Mietsicherheit gelten dieselben gesetzlichen Vorgaben: Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, sie ist getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen, und sie muss verzinst werden. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.

Lohnt sich das Sparbuch heute noch?

Die Antwort hängt an zwei Punkten: an der Bank, die überhaupt noch ein Kautionskonto führt, und am Zinssatz. Beides hat sich in den letzten Jahren stark verändert — viele Filialbanken haben das Produkt eingestellt, während digitale Anbieter nachgerückt sind. Die folgenden Beiträge ordnen ein, welche Option zu welcher Situation passt.

Ulf Mayer — Herausgeber und Redaktion

Betreibt seit 2010 unabhängige Informationsportale rund um die Mietkaution und wertet dafür laufend Bankkonditionen, Anbieterbedingungen und BGH-Rechtsprechung aus.

Veröffentlicht am 26. August 2026.

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