Mietrecht § 551 BGB – Was besagt das Gesetz zur Mietkaution?
Wer eine Wohnung mietet, muss in der Regel eine Mietkaution hinterlegen. Doch wie hoch darf diese ausfallen? Muss sie verzinst werden? Und wie ist sie aufzubewahren? Die rechtlichen Grundlagen dazu liefert der § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Hier erfährst Du, was genau in § 551 BGB geregelt ist – verständlich erklärt und mit dem kompletten Gesetzestext zum Nachlesen.
🔍 Kurz erklärt: Was regelt § 551 BGB?
Der Paragraph § 551 BGB schützt Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Kautionsforderungen und unklarer Verwaltung durch Vermieter. Er umfasst:
- die zulässige Höhe der Kaution (max. 3 Nettokaltmieten),
- das Recht auf Ratenzahlung,
- die Zinsregelung (anlageüblich verzinst),
- die Trennung vom Vermögen des Vermieters,
- und die Pflicht zur Rückzahlung nach Auszug.
👉 Ziel ist es, ein faires Gleichgewicht zwischen Mieter- und Vermieterinteressen zu schaffen.
📜 Gesetzestext: § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
§ 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten(1) Vereinbart der Mieter mit dem Vermieter eine Sicherheitsleistung, so darf diese höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
(2) Ist die Sicherheitsleistung als Geldsumme zu erbringen, so ist der Mieter berechtigt, diese in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Anlage muss vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und steht dem Mieter zu. Die Parteien können eine andere Anlageform vereinbaren. Die Erträge stehen dem Mieter zu, erhöhen die Sicherheit und sind mit ihr zurückzugewähren.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
(5) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, wenn Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist.
🧾 Was bedeutet das für Dich als Mieter oder Vermieter?
In der Regel wird die Mietkaution auf einem Mietkautionssparbuch hinterlegt.
✅ Für Mieter:
- Maximal 3 Monatsmieten: Mehr darf der Vermieter nicht verlangen.
- Ratenzahlung möglich: Auf Wunsch in drei gleichen Monatsraten.
- Zinsen gehören Dir: Die Kaution muss verzinst werden – außer es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.
- Rückzahlungspflicht: Nach dem Mietende und angemessener Prüfungsfrist muss der Betrag inkl. Zinsen zurückgezahlt werden.
❌ Für Vermieter:
- Keine freie Verfügung über die Kaution: Die Summe muss sicher und getrennt vom Privatvermögen angelegt werden.
- Keine höheren Summen: Auch wenn ein anderer Betrag im Vertrag steht – er ist unwirksam, wenn er die gesetzliche Grenze überschreitet.
🧠 Fazit
Der § 551 BGB ist ein zentraler Pfeiler im Mietrecht, wenn es um die Kaution geht. Er schützt Mieter vor übermäßiger finanzieller Belastung und sichert zugleich das berechtigte Interesse von Vermietern. Für beide Seiten lohnt sich ein genauer Blick auf diesen Paragraphen – vor allem bei Vertragsabschluss oder am Ende des Mietverhältnisses.
Betreibt seit 2010 unabhängige Informationsportale rund um die Mietkaution und wertet dafür laufend Bankkonditionen, Anbieterbedingungen und BGH-Rechtsprechung aus.
Veröffentlicht am 25. April 2025. Zuletzt geprüft und aktualisiert am 26. November 2025.
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