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Auflösung & Rückzahlung

Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Von Ulf Mayer Aktualisiert am 16. Februar 2026

Die Mietkaution ist für viele Mieter ein erheblicher Kostenfaktor beim Einzug in eine neue Wohnung. Umso wichtiger ist die Frage: Wie lange darf der Vermieter die Kaution nach dem Auszug einbehalten? In diesem Artikel klären wir, welche Fristen gelten, welche Rechte Mieter haben und wann eine Rückzahlung verzögert werden darf.

Was ist die Mietkaution überhaupt?

Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für offene Forderungen aus dem Mietverhältnis. Das können zum Beispiel sein:

  • Mietrückstände
  • Nebenkostennachzahlungen
  • Schäden in der Wohnung, die über normale Abnutzung hinausgehen
  • Nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen (sofern vertraglich vereinbart)

Die Kaution beträgt maximal drei Nettokaltmieten und wird in der Regel auf einem separaten Konto hinterlegt – oft verzinst.

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Die Rückzahlung der Kaution ist gesetzlich nicht an eine feste Frist gebunden, aber die Rechtsprechung hat klare Leitlinien entwickelt. Der Vermieter darf die Kaution nicht sofort zurückzahlen, sondern hat eine angemessene Prüf- und Überlegungsfrist. In dieser Zeit kann er etwa offene Forderungen prüfen oder die Nebenkostenabrechnung abwarten.

Als Richtwert gilt:

In einigen Fällen kann die Frist auch länger ausfallen – etwa wenn die Nebenkostenabrechnung noch aussteht.

Was ist mit der Nebenkostenabrechnung?

Die Betriebskostenabrechnung darf der Vermieter bis zu 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Daher behalten viele Vermieter einen Teil der Kaution ein, um mögliche Nachzahlungen abzusichern.

Beispiel:
Wenn das Mietverhältnis im Juni endet, aber die Abrechnung für das laufende Jahr erst im Folgejahr erstellt wird, kann der Vermieter einen Teil der Kaution bis zur Abrechnung zurückhalten. Die Differenz muss allerdings unverzüglich nach der Abrechnung ausgezahlt werden.

Wann darf der Vermieter die komplette Kaution einbehalten?

Mietsachschäden Mietsachschäden

Nur in Ausnahmefällen darf der Vermieter die komplette Kaution längerfristig einbehalten, z. B.:

Tipp: Kaution zurückfordern - so geht es

Was tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?

Wenn der Vermieter die Frist von sechs Monaten deutlich überschreitet und keine berechtigten Forderungen offen sind, sollten Mieter aktiv werden:

  1. Schriftlich zur Rückzahlung auffordern – am besten mit Fristsetzung (z. B. 14 Tage).
  2. Zinsen verlangen, wenn das Kautionskonto verzinst war.
  3. Rechtliche Schritte prüfen – ggf. über einen Anwalt oder eine Mieterschutzorganisation.

Fazit

Die Mietkaution darf vom Vermieter nicht willkürlich einbehalten werden. Eine Prüfungsfrist von drei bis sechs Monaten ist zulässig – insbesondere zur Abklärung offener Forderungen oder Schäden. Für Nebenkostenrückstellungen kann ein Teil der Kaution länger einbehalten werden, aber nicht auf unbegrenzte Zeit. Mieter sollten ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall rechtzeitig handeln.

Ulf Mayer — Herausgeber und Redaktion

Betreibt seit 2010 unabhängige Informationsportale rund um die Mietkaution und wertet dafür laufend Bankkonditionen, Anbieterbedingungen und BGH-Rechtsprechung aus.

Veröffentlicht am 30. April 2025. Zuletzt geprüft und aktualisiert am 16. Februar 2026.

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