Wer trägt die Kosten für ein Mietkautionskonto?
Die Mietkaution gehört zu fast jedem Mietverhältnis dazu. Immer häufiger wird sie nicht mehr bar oder auf einem klassischen Sparbuch hinterlegt, sondern über ein Mietkautionskonto – oft digital und getrennt vom Vermögen des Vermieters. Doch dabei stellt sich die zentrale Frage:
Wer muss die Kosten für ein Mietkautionskonto tragen – Mieter oder Vermieter?
Dieser Artikel erklärt die rechtliche Lage, zeigt typische Kostenmodelle, beschreibt Use-Cases und gibt praxisnahe Empfehlungen.
Was ist ein Mietkautionskonto?
Ein Mietkautionskonto ist ein zweckgebundenes Konto, auf dem die Mietkaution getrennt vom Vermögen des Vermieters verwahrt wird. Dies ist gesetzlich in § 551 BGB vorgeschrieben.
Typische Varianten sind:
- Klassisches Mietkautionssparbuch
- Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters
- Digitale Mietkautionskonten (z. B. bei spezialisierten Anbietern)
Gesetzliche Grundlage: Wer zahlt welche Kosten?
Die gesetzliche Basis ist § 551 BGB, der die getrennte Verwahrung der Kaution und die Verzinsung regelt.
Die Rechtsprechung und juristische Praxis differenzieren:
- Kosten der Anlage / Verwahrung der Kaution → darf der Mieter tragen, z. B. Kontoführungsgebühren für ein Sparbuch oder Depot, das ausschließlich zur Kautionsverwahrung dient.
- Verwaltungs- oder Organisationsaufwand des Vermieters → darf nicht auf den Mieter umgelegt werden, z. B. Zeitaufwand für Buchführung, Kommunikation, Mahnungen oder digitale Dashboard-Dienste.
Mehrere Gerichte haben entschieden, dass die Verwahrung der Mietkaution und die damit verbundenen Kosten grundsätzlich vom Vermieter getragen werden müssen. So stellte das AG Bielefeld (17 C 1261/89, 06.04.1990) klar, dass der Vermieter die Kaution anzulegen hat und die hierdurch entstehenden Kosten selbst zu tragen sind. Das LG München I (7 O 18843/96, 03.07.1997) bestätigte, dass auch die laufenden Kontogebühren vom Vermieter zu begleichen sind. Schließlich betonte das AG Hamburg (49 C 1995/89, 29.03.1990) unter Bezug auf § 3 AGBG und § 9 AGBG, dass eine pauschale Überwälzung von Verwahrgebühren auf den Mieter unzulässig ist. Zusammenfassend lässt sich sagen: Die gesetzliche und gerichtliche Linie spricht dafür, dass der Vermieter für die Kosten der Kautionsanlage verantwortlich ist.
Zinsen und Erträge: Sicherheit für beide Seiten
Die Kaution muss verzinslich angelegt werden. Die Erträge erhöhen die finanzielle Sicherheit, denn der Mieter bekommt sie zusammen mit der Kaution am Ende des Mietverhältnisses zurück. Gleichzeitig kann der Vermieter auf diese Sicherheitsleistung zählen, ohne selbst Liquidität bereitstellen zu müssen.
Beispiel: Ein klassisches Mietkautionssparbuch verzinst 3 % p.a. bei 3.000 € Kaution → nach einem Jahr stehen 90 € Zinsen zusätzlich dem Mieter zu.
Ertrag = Sicherheit + Rendite für Mieter.
Use-Case 1: Smartmiete – Treuhandkonto auf Vermieterseite
Smartmiete bietet ein kostenloses Treuhandkonto, das vom Vermieter eingerichtet wird.
- Kosten: Keine für Mieter oder Vermieter
- Verwaltung: Vermieter hat volle Übersicht, spart Verwaltungsaufwand
- Sicherheit: Treuhandkonto getrennt vom Vermögen des Vermieters, gesetzeskonform
- Zinsen: Werden dem Mieter gutgeschrieben
Fazit: Mieter zahlt hier keine Kontoführungsgebühren, der Vermieter profitiert von einer einfachen und rechtssicheren Lösung.
Use-Case 2: Morgenfund – Kautionsdepot auf Mieterseite
Morgenfund bietet ein Kautionsdepot, das der Mieter selbst anlegt.
- Kosten: Trägt der Mieter (Kontoführung, digitale Verwaltung)
- Verwaltung: Vollständig digital, Mieter behält Kontrolle über Einzahlungen
- Sicherheit: Depot getrennt vom Vermögen des Vermieters, gesetzeskonform
- Rendite: Erträge bleiben beim Mieter
Fazit: Der Mieter zahlt die Anlagekosten selbst, hat aber volle Kontrolle über sein Geld und profitiert direkt von Erträgen.
Empfehlungen für Mieter
- Vor Vertragsabschluss klären, welche Kautionsform vorgesehen ist
- Kosten transparent aufschlüsseln lassen
- Keine Verwaltungsgebühren akzeptieren, die nicht zwingend kautionsbedingt sind
- Alternativen prüfen, z. B. Sparbuch, Treuhandkonto oder Kautionsdepot
Empfehlungen für Vermieter
- Klare Trennung zwischen Kautionsverwahrung und Verwaltungsleistung
- Kosten transparent kommunizieren
- Rechtssichere Vertragsklauseln verwenden
- Digitale Lösungen nutzen, um Zeit und Aufwand zu sparen
Fazit
Die Kosten für ein Mietkautionskonto hängen entscheidend davon ab, wer das Konto anlegt und verwaltet. Grundsätzlich gilt:
- Verwahrung durch den Vermieter: Die Mietkaution ist treuhänderisch anzulegen, und alle damit verbundenen Kosten – einschließlich Kontoführungsgebühren – trägt der Vermieter.
- Verwahrung durch den Mieter: Entscheidet sich der Mieter, das Kautionskonto selbst zu eröffnen, kann er die laufenden Kosten selbst tragen.
Unabhängig von der Anlageform stehen die Zinsen und Erträge der Kaution immer dem Mieter zu und erhöhen sowohl die finanzielle Sicherheit als auch die Transparenz der Kautionsverwaltung.
Betreibt seit 2010 unabhängige Informationsportale rund um die Mietkaution und wertet dafür laufend Bankkonditionen, Anbieterbedingungen und BGH-Rechtsprechung aus.
Veröffentlicht am 28. Dezember 2025. Zuletzt geprüft und aktualisiert am 16. Februar 2026.
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