Vermieterwechsel – was passiert mit der Mietkaution?
Ein Vermieterwechsel ist für viele Mieter zunächst mit Unsicherheit verbunden. Neben Fragen zur Miete, zur Kontaktaufnahme und zur Nebenkostenabrechnung steht oft eine besonders wichtige im Raum: Was passiert mit der Mietkaution, wenn der Vermieter wechselt?
Die Mietkaution: Sicherheit für den Vermieter
Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für Ansprüche aus dem Mietverhältnis – zum Beispiel für nicht gezahlte Mieten, Schäden an der Wohnung oder ausstehende Nebenkosten. In Deutschland darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB) und muss getrennt vom Vermögen des Vermieters zinsbringend auf einem Treuhandkonto angelegt werden.
Wenn der Vermieter wechselt: Der Eigentümer tritt in das Mietverhältnis ein
Ein Eigentümerwechsel – zum Beispiel durch Verkauf der Immobilie – ändert erst einmal nichts am Mietvertrag. Der neue Eigentümer tritt automatisch in alle Rechte und Pflichten des alten Vermieters ein. Juristisch spricht man vom Kauf bricht nicht Miete-Grundsatz (§ 566 BGB).
Das bedeutet konkret:
- Die Miete bleibt gleich
- Der Mietvertrag bleibt gültig
- Die Kaution bleibt bestehen, allerdings ist nun der neue Eigentümer verantwortlich
Wer haftet für die Kaution?
Ein häufiges Missverständnis ist, dass die Kaution beim alten Vermieter „bleibt“. Tatsächlich ist es so, dass mit dem Eigentümerwechsel der neue Vermieter automatisch für die Kaution haftet, selbst wenn er sie vom alten Vermieter noch nicht erhalten hat (§ 566a BGB).
Wichtig zu wissen für Mieter:
- Die Kaution ist ab dem Eigentümerwechsel vom neuen Eigentümer zurückzuzahlen, wenn das Mietverhältnis endet.
- Der Mieter muss sich nicht darum kümmern, ob der alte Vermieter die Kaution tatsächlich an den neuen weitergeleitet hat.
Die Rolle des Mietvertrags und der Absprachen
Auch wenn die Rechtslage klar ist, kann ein Blick in den Mietvertrag und mögliche Zusatzvereinbarungen sinnvoll sein – besonders bei älteren Verträgen oder bei Übergaben innerhalb der Familie.
Folgende Punkte sollten Mieter prüfen:
- Ist die Kaution im Mietvertrag korrekt dokumentiert?
- Gibt es Quittungen oder Kontoauszüge über die Einzahlung?
- Wurde die Anlage der Kaution (z. B. als Mietkautionssparbuch) schriftlich bestätigt?
Mieterhöhung beim neuen Vermieter?
Ein häufiges Gerücht ist, dass ein neuer Vermieter automatisch die Miete erhöhen kann. Das stimmt so nicht. Auch der neue Vermieter ist an den bestehenden Mietvertrag gebunden. Eine Mieterhöhung ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich – z. B. nach einer Modernisierung oder im Rahmen einer ortsüblichen Vergleichsmiete (§§ 558 ff. BGB).
Ein Eigentümerwechsel allein ist kein Grund für eine Mieterhöhung.
Was passiert bei einem Wechsel der Hausverwaltung?
Ein Wechsel der Hausverwaltung ist nicht gleichzusetzen mit einem Eigentümerwechsel. Die Hausverwaltung ist nur ein Beauftragter des Eigentümers. Für die Kaution bleibt weiterhin der Eigentümer verantwortlich – nicht die Verwaltung.
Mieter sollten in diesem Fall darauf achten,
- wer nun der neue Ansprechpartner ist,
- wohin die Miete überwiesen werden soll (schriftliche Info einholen!),
- und ob sich sonstige Kommunikationswege ändern.
Was Mieter bei einem Vermieterwechsel tun sollten
Auch wenn der Wechsel des Vermieters automatisch vollzogen wird, ist es sinnvoll, folgende Punkte aktiv zu klären:
1. Schriftliche Bestätigung einholen
Der neue Vermieter sollte sich schriftlich vorstellen und darlegen, dass er jetzt Eigentümer ist. In der Regel geschieht dies durch ein offizielles Schreiben, ggf. mit Nachweis aus dem Grundbuch.
2. Bestätigung über die Kaution fordern
Auch wenn der neue Eigentümer gesetzlich zur Rückzahlung verpflichtet ist, kann eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Kaution sinnvoll sein – vor allem, wenn der alte Vermieter nicht kooperiert.
3. Zahlungsnachweise sichern
Mietzahlungen, Kautionsquittungen und Kontoauszüge sollten gut aufbewahrt werden. Bei einem späteren Streitfall kann das entscheidend sein.
Spezialfall: Eigentümerwechsel während der Kündigungsfrist
Kommt es zu einem Eigentümerwechsel während der Kündigungsfrist des Mieters oder in der Zeit zwischen Kündigung und Auszug, gilt ebenfalls: Der neue Vermieter haftet für die Rückzahlung der Kaution. In der Praxis kann es hier jedoch zu Verzögerungen kommen, besonders wenn noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen vorliegen.
Was tun, wenn die Kaution nicht zurückgezahlt wird?
Sollte der neue Vermieter die Kaution bei Auszug nicht zurückzahlen, obwohl keine berechtigten Forderungen (z. B. Schäden oder Mietrückstände) bestehen, kann der Mieter den Anspruch gerichtlich geltend machen.
Wichtig ist hierbei:
- Eine schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung mit Fristsetzung (Download Vorlage Aufforderung zur Rückzahlung)
- Nachweise über die ursprüngliche Zahlung der Kaution
- Dokumentation des Wohnungszustands bei Auszug (Übergabeprotokoll, Fotos)
Besteht der Verdacht, dass der neue Vermieter die Kaution gar nicht erhalten hat, muss er sich an den alten Vermieter halten – nicht der Mieter.
Fazit: Mieter sind bei Vermieterwechsel gut geschützt
Auch wenn ein Eigentümerwechsel zunächst verunsichert – Mieter brauchen sich um ihre Kaution keine Sorgen zu machen. Der neue Eigentümer tritt automatisch in die Verpflichtungen des alten Vermieters ein und ist zur Rückzahlung der Kaution verpflichtet.
Mit einer sorgfältigen Dokumentation, der Aufbewahrung von Zahlungsnachweisen und einer offenen Kommunikation mit dem neuen Vermieter ist man als Mieter auf der sicheren Seite. Egal, wer der neue Eigentümer ist – die Mietkaution „wandert mit“ und bleibt durch das Gesetz geschützt.
Betreibt seit 2010 unabhängige Informationsportale rund um die Mietkaution und wertet dafür laufend Bankkonditionen, Anbieterbedingungen und BGH-Rechtsprechung aus.
Veröffentlicht am 25. April 2025. Zuletzt geprüft und aktualisiert am 09. März 2026.
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