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Alternativen

Bürgschaft, Versicherung oder Depot — die Alternativen

Von Ulf Mayer Aktualisiert am 26. August 2026

Das verpfändete Sparbuch ist nicht die einzige zulässige Form der Mietsicherheit. Mieter und Vermieter können sich auf eine andere Variante einigen — und je nach Situation ist das die bessere Entscheidung.

Die Grundunterscheidung: hinterlegen oder verbürgen

Bei Sparbuch, Tagesgeld und Depot hinterlegt der Mieter das Geld tatsächlich. Bei Bürgschaft und Kautionsversicherung tut er das nicht — er zahlt stattdessen eine laufende Prämie dafür, dass ein Dritter im Sicherungsfall einspringt. Der Liquiditätsvorteil ist erheblich, die Kosten aber ebenfalls: Über mehrere Jahre übersteigt die Prämiensumme regelmäßig die Kaution selbst.

Ein Punkt, der oft übersehen wird

Kein Vermieter ist verpflichtet, eine Bürgschaft zu akzeptieren. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, die Kaution in Geld zu leisten — alles andere ist Verhandlungssache und gehört in den Mietvertrag.

Ulf Mayer — Herausgeber und Redaktion

Betreibt seit 2010 unabhängige Informationsportale rund um die Mietkaution und wertet dafür laufend Bankkonditionen, Anbieterbedingungen und BGH-Rechtsprechung aus.

Veröffentlicht am 26. August 2026.

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