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Mietbürgschaft Vorlage: Einfach erklärt und kostenloses Muster

Von Ulf Mayer Aktualisiert am 18. Mai 2026

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Wenn beim Abschluss eines Mietvertrags eine hohe Kaution verlangt wird, kann eine Mietbürgschaft eine attraktive Alternative sein. Gerade bei Studenten, Azubis oder Mietern mit begrenztem Budget kommt die Bürgschaft oft zum Einsatz. In diesem Artikel erfährst Du, was eine Mietbürgschaft genau ist, welche Arten es gibt und wie Du eine rechtssichere Mietbürgschaftserklärung formulierst – inklusive kostenloser Mietbürgschaft Vorlage zum Download.

Was ist eine Mietbürgschaft?

Eine Mietbürgschaft ist eine finanzielle Absicherung des Vermieters. Anstelle einer direkten Kautionszahlung verpflichtet sich eine dritte Person - häufig die Eltern oder ein Bürgschaftsunternehmen (Bank oder Versicherung) - dafür einzustehen, falls der Mieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag nicht erfüllt.

Typische Szenarien für den Einsatz einer Mietbürgschaft:

  • Junge Menschen ohne ausreichendes Einkommen
  • Mieter in einer Übergangsphase (z. B. Jobwechsel)
  • Wunsch nach Liquiditätserhalt statt Barkaution

Arten der Mietbürgschaft

1. Privatbürgschaft:
Eine natürliche Person, meist Verwandte, bürgt für den Mieter. Häufig genutzt bei Studenten oder Berufseinsteigern.

2. Bankbürgschaft:
Eine Bank stellt die Bürgschaft gegen Gebühr aus. Hierfür ist meist ein Sicherheitendepot erforderlich.

3. Versicherung (Kautionsversicherung):
Eine Mietkautionsversicherung bietet eine schnelle und flexible Lösung ohne Eingriff in das eigene Kapital.

Tipp: Wann macht eine Kautionsversicherung Sinn?

Wichtige Inhalte einer Mietbürgschaft

Damit die Bürgschaft wirksam ist, sollten folgende Punkte unbedingt enthalten sein:

  • Name und Adresse des Bürgen
  • Name und Adresse des Mieters
  • Name und Adresse des Vermieters
  • Bezug auf den Mietvertrag (mit Datum und Objektadresse)
  • Bürgschaftsverpflichtung (klar formuliert)
  • Höchstbetrag der Bürgschaft
  • Unterschrift des Bürgen (handschriftlich)
  • Datum der Ausstellung

Je nach Art unterscheidet man zusätzlich zwischen:

  • selbstschuldnerischer Bürgschaft (Vermieter kann direkt den Bürgen in Anspruch nehmen)
  • gewöhnlicher Bürgschaft (erst nach erfolgloser Zwangsvollstreckung beim Mieter)

Mietbürgschaft Vorlage (Muster)

Hier findest Du ein kostenloses Muster für eine private Mietbürgschaft:

Worauf sollte man achten?

  • Keine Überforderung: Eine Bürgschaft sollte wohlüberlegt abgegeben werden, da sie eine erhebliche finanzielle Verpflichtung darstellt.
  • Höchstbetrag festlegen: Ohne Limitierung könnte der Bürge für unbegrenzte Forderungen haften.
  • Widerrufsmöglichkeiten prüfen: Manche Bürgschaften können bei Vertragsänderungen angefochten oder beendet werden.
  • Korrekte Form: Mündliche Bürgschaften sind in der Regel unwirksam – es braucht eine schriftliche Erklärung.

Was bedeutet „Einrede der Vorausklage“?

Normalerweise müsste ein Vermieter erst versuchen, seine Forderungen direkt beim Mieter durchzusetzen, bevor er den Bürgen in Anspruch nimmt. Dieses Recht des Bürgen nennt sich „Einrede der Vorausklage“ (§ 771 BGB). Verzichtet der Bürge jedoch - wie bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft üblich - ausdrücklich auf dieses Recht, kann der Vermieter sich direkt und ohne Umweg an den Bürgen wenden. Das erleichtert dem Vermieter die Durchsetzung seiner Ansprüche erheblich.
In Mietbürgschaften findet sich deshalb häufig die Formulierung:
"Ich verzichte auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB."

Fazit: Mit Vorlage sicher auf der richtigen Seite

Eine korrekt ausgestellte Kautionsbürgschaft kann Mietern den Einzug erheblich erleichtern, ohne große finanzielle Belastung am Anfang. Mit einer klaren Formulierung und der richtigen Vorlage bist Du auf der sicheren Seite - sowohl als Mieter als auch als Bürge.

Nutze unsere kostenlose Mietbürgschaft Vorlage, passe sie individuell an und sichere Dir Deinen neuen Mietvertrag ohne Stress!

Ulf Mayer — Herausgeber und Redaktion

Betreibt seit 2010 unabhängige Informationsportale rund um die Mietkaution und wertet dafür laufend Bankkonditionen, Anbieterbedingungen und BGH-Rechtsprechung aus.

Veröffentlicht am 26. April 2025. Zuletzt geprüft und aktualisiert am 18. Mai 2026.

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