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Zinsen

Verzugszinsen berechnen

Von Ulf Mayer Aktualisiert am 21. August 2026

Mietkaution-Zinsen überschlagen

Die Kaution muss nach § 551 Abs. 3 BGB verzinst angelegt werden. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Summe, die am Ende zurückzuzahlen ist. Der Überschlag rechnet mit Zinseszins, weil die Erträge auf dem Kautionskonto verbleiben.

Bei 1.500 € über 4 Jahre zu 1,00 % ergeben sich rund 60,90 € Zinsen — Rückzahlung insgesamt 1.560,90 €.

Sie brauchen es genau — taggenau, mit wechselnden Zinssätzen pro Jahr und einer Aufstellung für die Kautionsabrechnung? Den vollständigen Rechner pflegen wir auf unserem Schwesterportal: Zum vollständigen Zinsrechner auf mietkaution.org


Mit unserem Basiszinsrechner lassen sich Verzugszinsen schnell und einfach berechnen. Der Rechner berücksichtigt den aktuellen Basiszinssatz nach §247 BGB und die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §288 BGB.

Verzugszinsen entstehen immer dann, wenn eine Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt. Das betrifft beispielsweise:

Mit wenigen Eingaben zeigt der Rechner, wie hoch die Verzugszinsen für einen bestimmten Zeitraum ausfallen.


Ulf Mayer — Herausgeber und Redaktion

Betreibt seit 2010 unabhängige Informationsportale rund um die Mietkaution und wertet dafür laufend Bankkonditionen, Anbieterbedingungen und BGH-Rechtsprechung aus.

Veröffentlicht am 11. März 2026. Zuletzt geprüft und aktualisiert am 21. August 2026.

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